Wohngeld für Rentner: Verbraucherzentrale warnt vor diesem häufigen Fehler im Antrag

Wohngeld für Rentner: Verbraucherzentrale warnt vor diesem häufigen Fehler im Antrag

Viele senioren verlieren bares geld durch vermeidbare antragsfehler

Der Antrag auf Wohngeld klingt für viele Rentnerinnen und Rentner zunächst wie eine bürokratische Hürde. Doch wer sich die Mühe macht, kann monatlich mehrere hundert Euro an staatlicher Unterstützung erhalten – Geld, das gerade in Zeiten steigender Mieten und Energiekosten einen erheblichen Unterschied machen kann. Die Verbraucherzentralen schlagen jedoch Alarm: Immer wieder scheitern Anträge oder werden unnötig gekürzt, weil Antragsteller einen bestimmten Fehler begehen, der sich mit etwas Wissen leicht vermeiden lässt.


Was ist Wohngeld überhaupt?

Das Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Wohnkosten, der einkommensschwachen Haushalten dabei helfen soll, ihren Wohnraum finanziell zu stemmen. Es handelt sich dabei um eine Leistung, auf die ein gesetzlicher **Rechtsanspruch** besteht – das bedeutet, wer die Voraussetzungen erfüllt, bekommt das Geld. Es ist keine Sozialleistung im Sinne einer Bedürftigkeitsprüfung, sondern ein regulärer staatlicher Zuschuss.

Seit der **Wohngeldreform zum 1. Januar 2023** wurde der Kreis der Berechtigten erheblich ausgeweitet. Schätzungsweise zwei Millionen Haushalte mehr als zuvor haben seitdem Anspruch auf diese Leistung. Besonders Rentnerinnen und Rentner mit kleinen bis mittleren Renten können erheblich davon profitieren. Die monatliche Förderung beträgt je nach Haushaltsgröße, Einkommen und Wohnort zwischen einigen wenigen Euro und mehreren hundert Euro – im Einzelfall sogar über 500 Euro monatlich.


Wer hat als rentner anspruch auf wohngeld?

Grundsätzlich können alle Personen Wohngeld beantragen, die:

- **Mieter** einer Wohnung oder eines Hauses sind (oder als Eigentümer eine sogenannte Lastenzuschuss-Variante beantragen können),
- ein **zu geringes Einkommen** haben, um die Wohnkosten allein zu tragen,
- **keinen Anspruch auf Sozialleistungen** haben, die die Wohnkosten bereits abdecken (wie etwa Bürgergeld oder Grundsicherung im Alter).

Rentnerinnen und Rentner sind besonders häufig berechtigt. Wer eine gesetzliche Rente bezieht, die nicht zur Deckung aller Lebenshaltungskosten einschließlich der Miete ausreicht, sollte unbedingt prüfen, ob ein Anspruch auf Wohngeld besteht. Dabei ist es wichtig zu wissen: Der Bezug einer kleinen oder mittleren Rente schließt den Wohngeldanspruch nicht automatisch aus.


Der häufigste fehler laut verbraucherzentrale

Die Verbraucherzentralen kennen die Schwachstellen im Antragsprozess aus tausenden Beratungsgesprächen. Immer wieder stoßen die Experten auf denselben, gravierenden Fehler: **Rentnerinnen und Rentner geben ihr Einkommen nicht vollständig oder falsch an.**

Klingt paradox? Ist es aber nicht. Der Fehler geht nämlich in beide Richtungen:

Fehler 1: Zu viele einkommensquellen angeben

Manche Antragsteller geben alle erdenklichen Einkünfte an – darunter auch solche, die bei der Wohngeldberechnung **gar nicht berücksichtigt werden** müssen oder dürfen. Bestimmte Einnahmen bleiben bei der Berechnung außen vor, zum Beispiel:

- Pflegegeld nach dem SGB XI (unter bestimmten Bedingungen),
- Einmalzahlungen oder Sonderleistungen,
- Bestimmte Renten oder Zulagen.

Wer diese Beträge trotzdem angibt, riskiert, dass sein anrechenbares Einkommen zu hoch erscheint – und das Wohngeld entsprechend niedrig ausfällt oder ganz gestrichen wird.

Fehler 2: Abzüge und freibeträge vergessen

Auf der anderen Seite – und das ist der häufigere und folgenschwerere Fehler – **vergessen viele Rentner, wichtige Freibeträge und Abzüge geltend zu machen**. Das Wohngeldgesetz sieht verschiedene Abzüge vom Bruttoeinkommen vor, bevor das anrechenbare Einkommen berechnet wird:

- **Pauschaler Abzug von 10 Prozent** bei Zahlung von Steuern,
- **Weiterer Abzug von 10 Prozent** bei Zahlung von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen,
- **Freibetrag für schwerbehinderte Menschen** (zum Beispiel bei einem Grad der Behinderung von mindestens 80 oder bei bestimmten Merkzeichen wie „H" oder „Bl"),
- **Freibetrag für pflegende Angehörige** unter bestimmten Umständen.

Wer diese Abzüge nicht einträgt oder nicht beansprucht, zahlt am Ende selbst drauf – nämlich mit einem unnötig niedrigen Wohngeld.


Warum passiert dieser fehler so häufig?

Die Antragsformulare für das Wohngeld sind – das geben selbst Behördenvertreter zu – **nicht gerade einsteigerfreundlich**. Sie sind mehrseitig, mit Fachbegriffen gespickt und setzen voraus, dass man weiß, welche Angaben relevant sind und welche nicht. Für Menschen, die nicht regelmäßig mit Behördensprache zu tun haben, ist das eine echte Herausforderung.

Hinzu kommt, dass viele Seniorinnen und Senioren der Generation angehören, die es gewohnt sind, **alle Einkünfte vollständig anzugeben** – aus Pflichtgefühl oder aus Angst, etwas zu verschweigen. Dieser Impuls ist verständlich und ehrenwert, führt im konkreten Fall des Wohngeldantrags aber dazu, dass freiwillig auf bares Geld verzichtet wird.


So vermeiden sie den fehler: schritt für schritt

Die gute Nachricht: Mit ein wenig Vorbereitung lässt sich der Fehler leicht vermeiden. Die Verbraucherzentrale empfiehlt folgende Schritte:

1. Informieren sie sich vorab über anrechenbare einkünfte

Nicht alles, was Sie monatlich einnehmen, zählt beim Wohngeld. Machen Sie sich mit den Regelungen des Wohngeldgesetzes (WoGG) vertraut oder lassen Sie sich von einer Beratungsstelle erklären, welche Einkommensquellen relevant sind.

2. Prüfen sie alle abzüge und freibeträge

Gehen Sie die Liste der möglichen Abzüge gezielt durch. Zahlen Sie Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung? Dann haben Sie möglicherweise Anspruch auf einen Abzug von 10 Prozent. Haben Sie einen Schwerbehindertenausweis? Dann könnte ein weiterer Freibetrag greifen.

3. Legen sie alle belege sorgfältig zusammen

Zum Antrag gehören in der Regel:
- Der aktuelle **Rentenbescheid**,
- **Kontoauszüge** oder Nachweise über andere Einkommensquellen,
- Der **Mietvertrag** oder die letzte Betriebskostenabrechnung,
- Gegebenenfalls der **Schwerbehindertenausweis**.

4. Nutzen sie beratungsangebote

Die Verbraucherzentralen bieten in vielen Bundesländern kostenlose oder günstige Beratungen rund um das Thema Wohngeld an. Auch Sozialverbände wie der **VdK**, die **AWO** oder der **Paritätische Wohlfahrtsverband** helfen bei der Antragstellung. Diese Beratungen können bares Geld wert sein.

5. Online-rechner nutzen

Bevor Sie den aufwändigen Antrag ausfüllen, können Sie mit kostenlosen **Online-Wohngeldrechnern** (zum Beispiel auf den Seiten des Bundesministeriums für Wohnen oder der Verbraucherzentralen) grob abschätzen, ob ein Anspruch besteht und wie hoch dieser sein könnte.


Rückwirkende beantragung: eine weitere häufige falle

Ein weiterer Punkt, den die Verbraucherzentrale immer wieder betont: Wohngeld wird grundsätzlich **nicht rückwirkend** gezahlt – zumindest nicht über den Monat der Antragstellung hinaus. Das bedeutet: Wer zu lange zögert oder wartet, verliert unwiederbringlich Geld.

Viele Rentnerinnen und Rentner wissen nicht, dass sie Anspruch haben könnten, und beantragen das Wohngeld erst Jahre zu spät. Die verpassten Leistungen können nicht nachgeholt werden. Deshalb gilt: **Im Zweifel lieber früh einen Antrag stellen** – auch wenn noch nicht alle Unterlagen vollständig sind. Der Antrag kann nachträglich ergänzt werden, der Zeitpunkt der Antragstellung jedoch nicht korrigiert werden.


Wohngeld oder grundsicherung – was ist besser?

Manche Rentnerinnen und Rentner stehen vor der Frage, ob sie lieber Grundsicherung im Alter (nach SGB XII) oder Wohngeld beantragen sollen. **Beide Leistungen gleichzeitig zu erhalten, ist nicht möglich.** Wer Grundsicherung bezieht, erhält keine separate Wohngeldleistung, da die Wohnkosten in der Grundsicherung bereits berücksichtigt werden.

Allerdings ist die Grundsicherung mit einer umfassenderen Bedürftigkeitsprüfung verbunden, bei der auch das Vermögen eine Rolle spielt. Wohngeld hingegen ist keine bedarfsorientierte Leistung – es gibt keine Vermögensprüfung. Wer ein kleines Vermögen angespart hat und trotzdem ein geringes Einkommen hat, kann in bestimmten Konstellationen mit Wohngeld besser gestellt sein. **Eine individuelle Beratung ist hier unbedingt empfehlenswert.**


Fazit: informieren lohnt sich – jetzt mehr denn je

Das Wohngeld ist für viele Rentnerinnen und Rentner ein wichtiger finanzieller Baustein, der ihnen ermöglicht, in ihrer gewohnten Umgebung zu bleiben und nicht wegen steigender Mieten umziehen zu müssen. Doch der Anspruch nützt nichts, wenn er durch Fehler im Antrag nicht vollständig ausgeschöpft wird.

Die zentrale Botschaft der Verbraucherzentrale ist klar: **Nehmen Sie sich die Zeit, den Antrag sorgfältig und vollständig auszufüllen. Nutzen Sie alle Freibeträge. Lassen Sie sich beraten.** Die Mühe rechnet sich – denn am Ende kann ein korrekt gestellter Antrag monatlich einen erheblichen Unterschied im Portemonnaie machen.

Wer sich unsicher ist, sollte nicht zögern, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. Die Beratungsangebote der Verbraucherzentralen sind in allen Bundesländern verfügbar und helfen dabei, den Antrag richtig zu stellen – damit das Wohngeld tatsächlich dort ankommt, wo es hingehört: bei den Menschen, die es brauchen.


*Stand der Informationen: 2024. Da sich Gesetze und Regelungen ändern können, empfiehlt es sich, vor der Antragstellung aktuelle Informationen bei der zuständigen Wohngeldbehörde oder einer Beratungsstelle einzuholen.*